Verbraucherinformation nach FAGG

Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht

Informationen zum gesetzlichen Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei bestimmten Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen von Montagehandwerker.

In Österreich verwendet das FAGG den Begriff „Rücktritt“, während das gesetzliche Muster den Begriff „Widerruf“ verwendet. Beide Begriffe bezeichnen in diesem Zusammenhang dasselbe Verbraucherrecht.

14 Tage bei erfassten B2C-Verträgen Österreichisches FAGG Dienstleistungen Stand September 2026
14 Tage

Grundsätzliche Frist

Bei erfassten Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Formfrei

Rücktritt erklären

Eine eindeutige Erklärung reicht; das gesetzliche Musterformular kann verwendet werden, ist aber für die Erklärung selbst nicht zwingend.

B2C

Verbraucherverträge

Das gesetzliche FAGG-Rücktrittsrecht betrifft Verbraucher und gilt nicht als gleichartiges gesetzliches Recht für reine B2B-Geschäfte.

01

Wann besteht ein gesetzliches Widerrufs- / Rücktrittsrecht?

Verbraucher können von einem vom FAGG erfassten Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

Bei Montagehandwerker kann dies insbesondere relevant sein, wenn ein entgeltlicher Dienstleistungsvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande kommt oder unter die Regeln für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge fällt.

Wichtig Diese Seite konzentriert sich auf Dienstleistungsverträge. Enthält ein Vertrag zusätzlich Warenlieferungen oder weist er einen anderen Vertragsschwerpunkt auf, können für Fristbeginn und Rückabwicklung weitere gesetzliche Regeln gelten.
02

Widerrufsfrist: grundsätzlich 14 Tage

Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die gesetzliche Frist beträgt 14 Tage (§ 11 FAGG).

Zur Wahrung der Frist genügt es grundsätzlich, wenn die eindeutige Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abgesendet wird.

VertragTag des Vertragsabschlusses
Frist14 Kalendertage
Erklärungrechtzeitig absenden
03

Wie üben Verbraucher das Rücktrittsrecht aus?

Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden. Sie muss jedoch eindeutig erkennen lassen, dass der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten möchte.

Die Erklärung kann beispielsweise über folgende Wege erfolgen:

  • per E-Mail an info@montagehandwerker.at,
  • durch einen mit der Post versandten Brief an die Geschäftsanschrift,
  • durch Verwendung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars auf dieser Seite,
  • über eine gesetzlich erforderliche Online-Rücktrittsfunktion, sofern diese für den konkreten Vertrag bereitzustellen ist.
AnMontagehandwerker
InhaberIng. Mahmut Hasyalçin
AnschriftKarawankenweg 13, Tür 16
9500 Villach-Auen (Villach)
Österreich
E-Mailinfo@montagehandwerker.at
04

Folgen eines wirksamen Rücktritts

Bei einem wirksamen Rücktritt hat Montagehandwerker nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bereits erhaltene Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, zurückzuerstatten.

Für die Rückzahlung ist grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das der Verbraucher für die Zahlung eingesetzt hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.

Hat der Verbraucher wirksam verlangt, dass eine Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnt, können für bereits erbrachte Leistungen die unter Punkt 5 beschriebenen gesetzlichen Regeln gelten.

05

Wenn die Montage schon vor Ablauf der 14 Tage beginnen soll

Wünscht ein Verbraucher bei einem zahlungspflichtigen Dienstleistungsvertrag, dass Montagehandwerker noch vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Leistung beginnt, muss dieses Verlangen gemäß § 10 FAGG ausdrücklich auf den vorzeitigen Leistungsbeginn gerichtet sein.

Zusätzlich ist die Bestätigung des Verbrauchers erforderlich, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen verloren geht.

Tritt der Verbraucher nach ordnungsgemäß verlangtem vorzeitigem Leistungsbeginn zurück, ist nach § 16 FAGG unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein zum vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßiger Betrag für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.

06

Wann kann das Rücktrittsrecht bei vollständig erbrachter Dienstleistung entfallen?

Bei Dienstleistungen kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen, wenn vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung auf Grundlage des ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers begonnen wurde, der Verbraucher den möglichen Verlust seines Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat und die Dienstleistung anschließend vollständig erbracht wurde.

1Ausdrückliches Verlangen zum vorzeitigen Beginn
2Bestätigung der Kenntnis vom möglichen Rechtsverlust
3Dienstleistung vollständig erbracht
07

Ausnahme bei ausdrücklich angeforderten dringenden Reparaturen

Nach § 18 Abs. 2 FAGG besteht bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten kein Rücktrittsrecht, wenn der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung genau dieser dringenden Arbeiten aufgefordert hat.

Die Ausnahme umfasst jedoch nicht automatisch zusätzliche Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder Waren, die für die konkrete Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Keine pauschale Ausnahme Nicht jede normale Reparaturanfrage ist automatisch eine „dringende Reparatur“ im Sinn dieser gesetzlichen Ausnahme. Der konkrete Sachverhalt ist entscheidend.
08

Was passiert bei fehlender oder verspäteter Widerrufsbelehrung?

Wird ein Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht informiert, kann sich die gesetzliche Rücktrittsfrist um zwölf Monate verlängern.

Wird die erforderliche Information innerhalb dieses Zeitraums nachgeholt, endet die Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die nachgeholte Information erhält.

12 Monate mögliche zusätzliche Frist bei unterbliebener gesetzlicher Aufklärung
09

Unverbindliche Website-Anfrage & B2B-Geschäfte

Das Kontaktformular auf montagehandwerker.at dient als unverbindliche Projektanfrage. Allein durch das Absenden der Anfrage kommt nach der vorgesehenen Website-Logik noch kein Vertrag zustande. Ein Vertrag entsteht erst durch eine entsprechende spätere Vereinbarung beziehungsweise Annahme.

Das gesetzliche FAGG-Rücktrittsrecht richtet sich an Verbraucher (B2C). Für reine Verträge zwischen Unternehmern (B2B) besteht dieses gesetzliche 14-tägige FAGG-Rücktrittsrecht nicht.

Praxis Entscheidend ist immer, wie und wo der konkrete Vertrag tatsächlich zustande kommt. Das derzeitige Kontaktformular auf montagehandwerker.at dient nur der unverbindlichen Projektanfrage und löst für sich allein noch keinen Vertrag aus.
10

Muster-Widerrufsformular

Das folgende gesetzliche Muster-Widerrufsformular wird Verbrauchern zur Verfügung gestellt. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
Montagehandwerker
Ing. Mahmut Hasyalçin
Karawankenweg 13, Tür 16
9500 Villach-Auen (Villach)
Österreich

E-Mail: info@montagehandwerker.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*)/erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen.

Per E-Mail widerrufen →
11 Gilt ab 1. Oktober 2026

Online-Rücktrittsfunktion („Widerrufsbutton“) nach § 13a FAGG

Für Fernabsatzverträge mit Verbrauchern, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden und nach dem 30. September 2026 zustande kommen, ist ab 1. Oktober 2026 zusätzlich eine leicht zugängliche Online-Rücktrittsfunktion bereitzustellen.

Die Funktion muss während der Rücktrittsfrist verfügbar, hervorgehoben und eindeutig bezeichnet sein. Nach Aktivierung soll der Verbraucher insbesondere Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und ein elektronisches Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung angeben können.

1„Vertrag widerrufen“
→
2Widerrufsdaten eingeben
→
3„Widerruf bestätigen“
→
4E-Mail-Bestätigung mit Datum & Uhrzeit
Montagehandwerker Website Das derzeitige Kontaktformular dient nur einer unverbindlichen Projektanfrage. Solange darüber kein Vertrag abgeschlossen werden kann und der Vertrag erst anschließend individuell, etwa per E-Mail oder Telefon, zustande kommt, ist die Anwendbarkeit der Online-Rücktrittsfunktion auf diesen Ablauf gesondert zu beurteilen. Wird später eine echte Online-Buchungs- oder Abschlussfunktion eingerichtet, muss § 13a FAGG vor Aktivierung technisch umgesetzt und die Vertragsstrecke entsprechend angepasst werden.

Stand: September 2026. Diese Verbraucherinformation ist auf Dienstleistungsverträge von Montagehandwerker ausgerichtet. Die konkrete Anwendbarkeit des FAGG hängt davon ab, wie und wo der jeweilige Vertrag zustande kommt. Vertragsablauf, AGB, Rücktrittsinformation und eine gegebenenfalls erforderliche Online-Rücktrittsfunktion müssen miteinander übereinstimmen.

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