Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Möbelmontage, den Zusammenbau von Möbelbausätzen und weitere im Einzelfall rechtlich zulässige Leistungen von Montagehandwerker.

Diese AGB regeln die vertragliche Zusammenarbeit mit Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B). Individuelle Vereinbarungen sowie zwingende gesetzliche Rechte gehen entgegenstehenden AGB-Regelungen vor.

Österreich Einzelunternehmen B2C & B2B Stand 21.09.2026
Wichtig für Online-Anfragen Das Kontaktformular auf montagehandwerker.at dient grundsätzlich nur der unverbindlichen Projektanfrage. Ein Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Annahme bzw. Auftragsbestätigung oder einer sonst eindeutigen Vereinbarung zustande. Für Verbraucherverträge im Fernabsatz sind die gesetzlichen vorvertraglichen Informationen und – soweit anwendbar – die Widerrufsbelehrung rechtzeitig vor Vertragsabschluss bereitzustellen.
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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Montagehandwerker und seinen Kunden über Möbelmontage, den Zusammenbau von Möbelbausätzen und damit zusammenhängende Leistungen, soweit im jeweiligen Angebot, Auftrag oder in einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes festgelegt wurde.

Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist, wer im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt.

Bei Verbrauchergeschäften gehen zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des KSchG und – soweit anwendbar – des FAGG, entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.

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Vertragspartner & Unternehmensdaten

GeschäftsbezeichnungMontagehandwerker
RechtsformEinzelunternehmen
InhaberIng. Mahmut Hasyalçin
AnschriftKarawankenweg 13, Tür 16, 9500 Villach-Auen (Villach), Österreich
GewerbeberechtigungZusammenbau von Möbelbausätzen
GewerbebehördeMagistrat der Stadt Villach

Weitere gesetzlich erforderliche Unternehmensangaben finden Sie im Impressum.

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Anfragen, Angebote & Vertragsabschluss

Leistungsbeschreibungen auf der Website stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Das Absenden eines Kontaktformulars, einer E-Mail, einer WhatsApp-Nachricht oder einer sonstigen Anfrage ist grundsätzlich eine unverbindliche Projektanfrage und keine zahlungspflichtige Bestellung. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Montagehandwerker einen konkreten Auftrag ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung übermittelt oder der Vertragsabschluss auf andere Weise eindeutig vereinbart wird.

Vertragsinhalt sind insbesondere das individuell vereinbarte Leistungsbild, das konkrete Angebot bzw. die Auftragsbestätigung und die vor Vertragsabschluss wirksam einbezogenen AGB. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

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Leistungsumfang & gewerberechtliche Grenzen

Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Montagehandwerker erbringt nur Leistungen, die von der bestehenden Gewerbeberechtigung oder von gesetzlich zulässigen Nebenrechten gedeckt sind.

Die derzeit in den Unternehmensangaben ausgewiesene Gewerbeberechtigung lautet „Zusammenbau von Möbelbausätzen“. Arbeiten, die einem reglementierten oder sonst gesondert befugnisgebundenen Gewerbe vorbehalten sind – insbesondere Elektro-, Gas-, Heizungs-, Sanitär-, Statik-, Dach-, Abdichtungs- oder vergleichbare Facharbeiten – werden von Montagehandwerker nur übernommen, soweit hierfür eine eigene Berechtigung, ein gesetzlich zulässiges Nebenrecht oder eine sonstige tragfähige Rechtsgrundlage besteht.

Wird für einen Teil eines Projekts ein externer Fachbetrieb benötigt, wird vor Beauftragung transparent klargestellt, ob Montagehandwerker diesen als Erfüllungsgehilfen einsetzt oder ob der Kunde mit dem Fachbetrieb einen eigenen Vertrag abschließt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet Montagehandwerker keine Leistungen eines anderen Gewerbes.

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Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen und ihm zumutbaren Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen. Dazu zählen insbesondere:

  • richtige Angaben zu Möbeln, Bausätzen, Bauteilen, Maßen und gewünschtem Leistungsumfang;
  • rechtzeitiger, rechtmäßiger und sicherer Zugang zum Leistungsort;
  • Freihalten eines geeigneten Arbeitsbereichs;
  • Hinweise auf bekannte Leitungen, verdeckte Installationen, Vorschäden, instabile Untergründe oder andere erkennbare Risiken;
  • Bereitstellung vereinbarter, vom Kunden beizustellender Möbel, Bauteile, Beschläge, Zubehörteile und Unterlagen;
  • Einholung notwendiger Zustimmungen von Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltung oder sonstigen Berechtigten, soweit dies in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Beauftragung der Arbeiten am jeweiligen Leistungsort berechtigt ist.

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Vom Kunden beigestellte Möbel, Bausätze & Materialien

Stellt der Kunde Möbel, Bausätze, Bauteile, Beschläge, Zubehör oder sonstige für den vereinbarten Auftrag erforderliche Sachen bereit, hat er dafür zu sorgen, dass diese vollständig und für die vereinbarte Montage grundsätzlich geeignet sind.

Montagehandwerker haftet nicht für Mängel, die ausschließlich auf bereits vorhandenen Produktfehlern, fehlenden Teilen, ungeeigneten Materialien, fehlerhaften Herstellerangaben oder sonstigen Umständen beruhen, die Montagehandwerker nicht zu vertreten hat. Gesetzliche Prüf- und Warnpflichten bleiben unberührt.

Werden erkennbare Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung oder die Eignung der bereitgestellten Teile festgestellt, kann die Leistung bis zur Klärung unterbrochen oder nach Abstimmung mit dem Kunden angepasst werden.

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Termine, Leistungsfristen & Verzögerungen

Termine und Ausführungszeiträume sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sonstige Terminangaben dienen der Planung.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die Montagehandwerker nicht zu vertreten hat – beispielsweise fehlende Mitwirkung des Kunden, fehlender Zugang, fehlende Bausatzteile, unvorhersehbare Voraussetzungen am Leistungsort oder höhere Gewalt – können vereinbarte Ausführungszeiten im gesetzlich zulässigen Umfang angemessen verschieben.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Verbraucherrechte bei Verzug, bleiben unberührt.

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Preise, Nebenkosten & Kostenvoranschläge

Maßgeblich ist der im individuellen Angebot, Auftrag oder in einer sonstigen konkreten Vereinbarung genannte Preis. Gegenüber Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Preisangaben als Gesamtpreise einschließlich der anwendbaren Steuern und Abgaben angegeben, soweit nichts anderes gesetzlich vorgesehen ist.

Soweit die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung angewendet wird und daher keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird, wird dies im jeweiligen Angebot bzw. auf der Rechnung entsprechend kenntlich gemacht.

Anfahrts-, Park-, Material-, Entsorgungs- oder sonstige projektbezogene Nebenkosten werden nur verrechnet, wenn sie vor Vertragsabschluss vereinbart oder dem Kunden entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten mitgeteilt wurden.

Gegenüber Verbrauchern ist die Erstellung eines Kostenvoranschlags nur dann entgeltlich, wenn der Kunde vor dessen Erstellung ausdrücklich auf die Zahlungspflicht hingewiesen wurde. Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Verbrauchern grundsätzlich verbindlich, sofern seine Unverbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Eine solche Vereinbarung über Entgeltlichkeit oder Unverbindlichkeit muss im konkreten Fall rechtzeitig erfolgen; diese AGB allein ersetzen die dafür erforderliche vorherige Vereinbarung nicht.

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Änderungen & zusätzliche Leistungen

Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs und zusätzliche entgeltliche Arbeiten bedürfen grundsätzlich einer zusätzlichen Vereinbarung. Preis- und Terminfolgen werden – soweit vorab erkennbar – vor Ausführung mitgeteilt. Aus Beweisgründen sollen Zusatzaufträge und Mehrkosten möglichst in Textform bestätigt werden.

Werden während der Ausführung nicht vorher erkennbare Umstände festgestellt, die eine fachgerechte Durchführung verhindern oder wesentlich verändern, wird die weitere Vorgehensweise mit dem Kunden abgestimmt.

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Rechnungsstellung & Zahlung

Zahlungsziel, Zahlungsart und allfällige Anzahlungen richten sich nach dem konkreten Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung. Soweit keine besondere Zahlungsfrist wirksam vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsbestimmungen; durch diese AGB wird keine davon abweichende pauschale Zahlungsfrist fingiert.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Mahn-, Inkasso- und sonstige Betreibungskosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang und bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen verlangt.

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Vereitelung der Leistung & Annahmeverzug

Kann eine vereinbarte Leistung aus Umständen nicht ausgeführt werden, die auf Seiten des Kunden liegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 1168 ABGB. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Entgeltanspruch bestehen; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind dabei anzurechnen.

Unterbleibt eine für die Ausführung erforderliche Mitwirkung des Kunden, kann Montagehandwerker – soweit gesetzlich vorgesehen – eine angemessene Nachfrist setzen und die daraus folgenden Rechte geltend machen.

Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern, insbesondere nach dem FAGG, bleiben unberührt.

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Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften (B2C)

Schließt ein Verbraucher einen vom FAGG erfassten Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zur Ausübung des Rücktrittsrechts genügt eine eindeutige Erklärung an Montagehandwerker. Die Erklärung kann insbesondere per E-Mail an info@montagehandwerker.at oder postalisch an die unten angegebene Anschrift übermittelt werden.

Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass eine entgeltliche Dienstleistung noch während der Rücktrittsfrist beginnt, muss Montagehandwerker das gesetzlich erforderliche ausdrückliche Verlangen einholen. Zudem ist die gesetzlich vorgesehene Bestätigung über die Kenntnis des möglichen Verlusts des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung einzuholen. Bei einem Rücktritt nach wirksam verlangtem Leistungsbeginn kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein verhältnismäßiger Betrag für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein.

Für ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die gesetzlichen Ausnahmen nur in dem vom FAGG vorgesehenen Umfang. Zusätzliche, nicht ausdrücklich verlangte Leistungen werden von dieser Ausnahme nicht automatisch erfasst.

Hinweis ab 1. Oktober 2026 Für Fernabsatzverträge, die tatsächlich über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, gilt ab 1. Oktober 2026 die gesetzliche Pflicht zur leicht zugänglichen Online-Rücktrittsfunktion. Ein bloßes Kontakt- oder Anfrageformular, über das noch kein Vertrag geschlossen wird, löst diese Pflicht nicht allein aus. Sollte montagehandwerker.at künftig einen echten Online-Vertragsabschluss ermöglichen, muss die Funktion vor Inbetriebnahme technisch und rechtlich umgesetzt werden.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Ing. Mahmut Hasyalçin – Montagehandwerker
Karawankenweg 13, Tür 16
9500 Villach-Auen (Villach), Österreich
E-Mail: info@montagehandwerker.at
Telefon: +43 660 2580802
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ____________________
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________________
  • Name des/der Verbraucher(s): ____________________
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
  • Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

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Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Montagehandwerker haftet im gesetzlichen Umfang für Mängel, für die nach den anwendbaren Vorschriften einzustehen ist.

Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch verkürzt. Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich und gesondert zugesagt wurde.

Soweit ein Problem ausschließlich auf einem bereits mangelhaften, ungeeigneten oder unvollständigen vom Kunden beigestellten Produkt, auf nachträglichen Veränderungen durch Dritte oder auf sonstigen nicht von Montagehandwerker zu vertretenden Umständen beruht, richtet sich eine Haftung nach den gesetzlichen Zurechnungsregeln. Prüf- und Warnpflichten bleiben unberührt.

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Haftung & Schadenersatz

Die Haftung von Montagehandwerker richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende Haftungsvorschriften, insbesondere bei Personenschäden und gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

Der Kunde hat Montagehandwerker vor Ausführung auf bekannte besondere Gefahren, verdeckte Leitungen, Vorschäden, instabile Untergründe oder andere Umstände hinzuweisen, die für die sichere und fachgerechte Durchführung wesentlich sein können.

Schäden, die ausschließlich durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden, eigenmächtige Veränderungen nach Leistungserbringung oder von Montagehandwerker nicht zu vertretende Produkt- oder Materialfehler verursacht werden, werden nach den gesetzlichen Zurechnungsregeln beurteilt.

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Eigentumsvorbehalt bei gelieferten Waren oder Materialien

Soweit Montagehandwerker im Rahmen eines Auftrags selbst Waren oder Materialien liefert, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung des dafür geschuldeten Entgelts im Eigentum von Montagehandwerker, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach Art der Sache, Verbindung und Einbauweise rechtlich möglich ist.

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Datenschutz & Kommunikation

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Vertragsbezogene Erklärungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Projektinformationen können – soweit gesetzlich zulässig – per E-Mail oder über einen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg ausgetauscht werden.

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Alternative Streitbeilegung bei Verbrauchergeschäften

Montagehandwerker hat sich derzeit nicht allgemein freiwillig zur Teilnahme an einem Verfahren vor einer alternativen Streitbeilegungsstelle verpflichtet, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht.

Können Montagehandwerker und ein Verbraucher in einem konkreten Streitfall keine Einigung erzielen, werden die Informationspflichten nach § 19 AStG beachtet. Der Verbraucher wird auf einem dauerhaften Datenträger über die für den Streitfall zuständige AS-Stelle bzw. die zuständigen AS-Stellen informiert und zugleich darüber, ob Montagehandwerker an dem konkreten Verfahren teilnehmen wird.

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Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dadurch einem Verbraucher nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Für Unternehmer richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

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Schlussbestimmungen & Stand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss wirksam vereinbarte Fassung dieser AGB. Änderungen bereits abgeschlossener Verträge bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung oder gesetzlichen Grundlage.

Stand21.09.2026

Wichtig: Diese AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden rechtzeitig vor Vertragsabschluss in geeigneter Weise zugänglich gemacht und wirksam einbezogen werden. Bei Verbraucherverträgen ersetzen die AGB nicht die zusätzlich erforderlichen vorvertraglichen Informationen oder eine gesetzlich notwendige Widerrufsbelehrung.

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